Europa-Mittelmeer-Luftverkehrsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Haschemitischen Königreich Jordanien andererseits
· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 105/2020 zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 109/2020 · in Kraft seit 2020-08-02
99/04 Luft- und Weltraumfahrt · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Luftverkehrsabkommen öffnet Märkte und regelt den Flugverkehr zwischen der EU und Jordanien. Es erweitert Verkehrsrechte und ist beizubehalten.
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KI-Analyse · 2026-07-20 · 35 §§ im Datensatz