Deregulierung, aber richtig

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Europa-Mittelmeer-Luftverkehrsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Haschemitischen Königreich Jordanien andererseits

· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 105/2020 zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 109/2020 · in Kraft seit 2020-08-02

99/04 Luft- und Weltraumfahrt · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Luftverkehrsabkommen öffnet Märkte und regelt den Flugverkehr zwischen der EU und Jordanien. Es erweitert Verkehrsrechte und ist beizubehalten.

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