Abkommen über den gemeinsamen Luftverkehrsraum zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits
· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 103/2020 zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 107/2020 · in Kraft seit 2020-08-02
99/04 Luft- und Weltraumfahrt · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
8Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Abkommen ueber den gemeinsamen Luftverkehrsraum der EU mit Georgien; marktoeffnender Verkehrsvertrag mit Angleichung an EU-Luftfahrtrecht.
Kategorien
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KI-Analyse · 2026-07-20 · 34 §§ im Datensatz