Montrealer Protokoll über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen – Kundmachung durch Auflage
· V · BGBl. III Nr. 85/2020 · in Kraft seit 2020-06-23
18 Kundmachungswesen; 89/07 Umweltschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Verordnung bestimmt, dass die nicht-deutschsprachigen authentischen Fassungen bestimmter Anpassungen zum Montrealer Protokoll durch Auflage im Klimaschutzministerium kundzumachen sind. Die Auflage ist erfolgt; der Vollzugsakt ist abgeschlossen. Die Verordnung hat keine weitere operative Funktion mehr.
Kategorien
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Die Anpassungen zum Montrealer Protokoll über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen (BGBl. III Nr. 84/2020), sind hinsichtlich der authentischen Textfassungen in arabischer, chinesischer, französischer, russischer und spanischer Sprache dadurch kundzumachen, dass diese im Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt werden. 23.06.2020 20011201 NOR40224102
§ 0 ↗ RIS
Verordnung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend Kundmachung der Anpassungen zum Montrealer Protokoll über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen StF: BGBl. III Nr. 85/2020 Auf Grund des § 5 Abs. 3 Z 3 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 2004 (BGBlG), BGBl. I Nr. 100/2003 idgF, wird verordnet: 23.06.2020 20011201 NOR40224103
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