Errichtung einer weiteren Notarstelle in Wels
· V · BGBl. II Nr. 236/2020 · in Kraft seit 2020-05-29
27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Verordnung errichtete mit Wirkung 1. Jänner 2021 eine zusätzliche Notarstelle in Wels und bildet seitdem deren rechtliche Grundlage. Die Errichtungshandlung ist abgeschlossen; die Stelle existiert nun und versorgt die Region. Das zugrundeliegende System fixer Notariatsstellen nach der Notariatsordnung ist zwar wettbewerbshemmend, aber die Reform muss dort ansetzen – nicht an dieser einzelnen Errichtungsverordnung, die Versorgungskapazität schafft.
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Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die Errichtung einer weiteren Notarstelle in Wels StF: BGBl. II Nr. 236/2020 Auf Grund des § 9 Notariatsordnung, RGBl. Nr. 75/1871, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 24/2020, wird verordnet: 28.05.2020 20011183 NOR40223498
Art. 1 ↗ RIS
Im Sprengel des Landesgerichtes Wels wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2021 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Wels errichtet. 28.05.2020 20011183 NOR40223499
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz