Section Control-Messstreckenverordnung Aspang-Grimmenstein 2020
· V · BGBl. II Nr. 210/2020 · in Kraft seit 2020-05-15
90/01 Straßenverkehrsrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Verordnung legt einen Abschnitt der A2 Süd Autobahn als Strecke für abschnittsbezogene Geschwindigkeitsüberwachung (Section Control) fest. Geschwindigkeitsüberwachung auf Autobahnen dient dem Schutz von Verkehrsteilnehmern vor ernstem körperlichem Schaden; der Eingriff ist verhältnismäßig. Section Control ist für Autofahrer gegenüber stationären Blitzgeräten sogar berechenbarer.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 1 ↗ RIS
§ 1. Als Wegstrecke, auf der die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecke), wird folgender Abschnitt der A 2 Süd Autobahn festgelegt: 15.05.2020 20011172 NOR40223293
§ 2 ↗ RIS
§ 2. Beginn und Ende der überwachten Messstrecke sind anzukündigen. 15.05.2020 20011172 NOR40223294
KI-Analyse · 2026-07-17 · 4 §§ im Datensatz