Deregulierung, aber richtig

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Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens – Kundmachung von Änderungen

· V · BGBl. III Nr. 28/2018 · in Kraft seit 2018-03-22

18 Kundmachungswesen; 29/07 Gewerblicher Rechtsschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Kundmachungsverordnung für PCT-Beschlüsse vom Oktober 2017, die ab 1. Juli 2018 gelten sollten. Die Hinterlegung in der Patentamtsbibliothek ist abgeschlossen; die Verordnung hat keine operative Funktion mehr und kann ersatzlos aufgehoben werden.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Verordnung des Bundeskanzlers betreffend die Kundmachung von Änderungen der Ausführungsordnung einschließlich des Gebührenverzeichnisses zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens StF: BGBl. III Nr. 28/2018 Auf Grund des § 5 Abs. 1 Z 6 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 2004 (BGBlG), BGBl. I Nr. 100/2003 idgF, wird verordnet: 28.04.2020 20011157 NOR40222937

Art. 1 ↗ RIS

Die Kundmachung des Beschlusses der Versammlung des Verbandes für die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens vom 11. Oktober 2017, mit dem die Ausführungsordnung einschließlich des Gebührenverzeichnisses zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (BGBl. Nr. 348/1979 idF BGBl. III Nr. 132/2002, zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 16/2017) mit Wirkung ab dem 1. Juli 2018 geändert werden, hat dadurch zu erfolgen, dass dieser Beschluss in der Bibliothek des Österreichischen Patentamtes zur öffentlichen Einsicht aufgelegt wird. 28.04.2020 20011157 NOR40222938

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz