Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens – Kundmachung von Änderungen
· V · BGBl. III Nr. 95/2007 · in Kraft seit 2007-08-25
18 Kundmachungswesen; 29/07 Gewerblicher Rechtsschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Verordnung ordnet die Kundmachung von PCT-Regeländerungen aus den Jahren 2005 und 2006 an. Die Änderungen sind seit fast zwanzig Jahren in Kraft und die Kundmachungspflicht längst erfüllt. Die Verordnung ist gegenstandslos.
Kategorien
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Die Kundmachung der Beschlüsse der Versammlung des Verbandes für die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens vom 5. Oktober 2005 und 3. Oktober 2006, mit denen die Ausführungsordnung und das Gebührenverzeichnis zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (BGBl. Nr. 348/1979 idF BGBl. Nr. 525/1984, zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 133/2006) geändert werden, hat dadurch zu erfolgen, dass diese Beschlüsse in der Bibliothek des Österreichischen Patentamtes (1200 Wien, Dresdner Straße 87) zur öffentlichen Einsicht während der Amtsstunden aufgelegt werden. 28.04.2020 20011148 NOR40222913
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz