Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens – Kundmachung von Änderungen
· V · BGBl. III Nr. 133/2006 · in Kraft seit 2006-08-09
18 Kundmachungswesen; 29/07 Gewerblicher Rechtsschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Verordnung ordnet die Kundmachung einer PCT-Regeländerung aus dem Jahr 2005 an. Die Änderung ist seit etwa zwanzig Jahren in Kraft und die Kundmachungspflicht erfüllt. Die Verordnung hat keine weitere operative Wirkung mehr.
Kategorien
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Die Kundmachung des Beschlusses der Versammlung des Verbandes für die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens vom 5. Oktober 2005, mit dem die Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (BGBl. Nr. 348/1979 idF BGBl. Nr. 525/1984, zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 144/2005) geändert wird, hat dadurch zu erfolgen, dass dieser Beschluss in der Bibliothek des Österreichischen Patentamtes (1200 Wien, Dresdner Straße 87) zur öffentlichen Einsicht während der Amtsstunden aufgelegt wird. 28.04.2020 20011147 NOR40222911
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz