Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens – Kundmachung von Änderungen
· V · BGBl. III Nr. 144/2005 · in Kraft seit 2005-08-18
18 Kundmachungswesen; 29/07 Gewerblicher Rechtsschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Verordnung ordnet die Kundmachung einer PCT-Regeländerung aus dem Jahr 2004 an. Die Änderung ist seit über zwanzig Jahren in Kraft und die Kundmachungspflicht erfüllt. Die Verordnung ist gegenstandslos.
Kategorien
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Die Kundmachung der Beschlüsse der Versammlung des Internationalen Verbandes für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens vom 5. Oktober 2004, mit denen die Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (BGBl. Nr. 348/1979 idF BGBl. Nr. 525/1984, zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 90/2005) geändert wird, hat dadurch zu erfolgen, dass diese Beschlüsse in der Bibliothek des Österreichischen Patentamtes (1200 Wien, Dresdner Straße 87) zur öffentlichen Einsicht während der Amtsstunden aufgelegt werden. 28.04.2020 20011146 NOR40222909
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz