Deregulierung, aber richtig

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Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens – Kundmachung von Änderungen

· V · BGBl. III Nr. 48/2020 · in Kraft seit 2020-04-25

18 Kundmachungswesen; 29/07 Gewerblicher Rechtsschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Verordnung ordnet an, dass bestimmte Änderungen der Durchführungsbestimmungen des Patentzusammenarbeitsvertrags (PCT) ab 1. Juli 2020 in der Bibliothek des Österreichischen Patentamtes einsehbar sind. Die Übergangskundmachung hat ihre Funktion erfüllt. Sie ist gegenstandslos und kann gestrichen werden.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Die Kundmachung des Beschlusses der Versammlung des Verbandes für die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens vom 9. Oktober 2019, mit dem die Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (BGBl. Nr. 348/1979 idF BGBl. III Nr. 132/2002, zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 17/2019) mit Wirkung ab dem 1. Juli 2020 geändert wird, hat dadurch zu erfolgen, dass dieser Beschluss in der Bibliothek des Österreichischen Patentamtes zur öffentlichen Einsicht aufgelegt wird. 27.04.2020 20011141 NOR40222898

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz