Richtlinien über die Ergreifung von finanziellen Maßnahmen zur Erhaltung der Zahlungsfähigkeit und zur Überbrückung von Liquiditätsschwierigkeiten von Unternehmen im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Erregers SARS-CoV-2 und den dadurch verursachten wirtschaftlichen Auswirkungen
· V · BGBl. II Nr. 143/2020 · in Kraft seit 2020-04-09
31/04 Bundesbeteiligungen · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Verordnung legte Richtlinien für finanzielle Maßnahmen der COFAG zur Unterstützung von Unternehmen während der COVID-19-Pandemie fest. Die COFAG wurde inzwischen aufgelöst, die Pandemie-Notstandsmaßnahmen sind beendet. Die Verordnung hat ihren Zweck vollständig erfüllt und ist gegenstandslos.
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Belegende Paragraphen
§ 1 — Text ↗ RIS
Text § 1. Die Ergreifung von finanziellen Maßnahmen, die zur Erhaltung der Zahlungsfähigkeit und zur Überbrückung von Liquiditätsschwierigkeiten von Unternehmen im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Erregers SARS-CoV-2 und den dadurch verursachten wirtschaftlichen Auswirkungen geboten sind, durch die COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH haben den im Anhang genannten Richtlinien zu entsprechen. 10.04.2020 20011118 NOR40222564
§ 2 ↗ RIS
§ 2. Diese Verordnung samt Anhang tritt mit dem auf die Kundmachung im Bundesgesetzblatt folgenden Tag in Kraft. 10.04.2020 20011118 NOR40222565
KI-Analyse · 2026-07-17 · 4 §§ im Datensatz