Deregulierung, aber richtig

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Abkommen über die finanzielle Kooperation (Mongolei)

· Vertrag – Mongolei · BGBl. III Nr. 33/2020 · in Kraft seit 2020-02-01

39/02 Finanzierungsabkommen, Finanzhilfe · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Abkommen regelt die finanzielle Kooperation mit der Mongolei für gemeinsam festgelegte Projekte und dient einem legitimen außenpolitischen Zweck. Es schränkt keine inländische Freiheit ein.

Kategorien

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Belegende Paragraphen

Art. 1 — Artikel 1 ↗ RIS

Artikel 1 1.1 Die Vertragsparteien bemühen sich, im Rahmen ihrer jeweiligen bestehenden Gesetze, Vorschriften und Politiken sowie ihrer internationalen Verpflichtungen, ihre finanzielle Kooperation zu fördern und zu erweitern. 02.04.2020 20011099 NOR40221922

KI-Analyse · 2026-07-20 · 15 §§ im Datensatz