Errichtung einer Notarstelle in Innsbruck
· V · BGBl. II Nr. 115/2020 · in Kraft seit 2020-03-26
27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Die Verordnung hat mit Wirkung vom 1. Jänner 2021 eine neue Notarstelle in Innsbruck errichtet. Dieser einmalige Errichtungsakt ist vollzogen und die Stelle besteht auf Basis der Notariatsordnung weiter. Die Verordnung selbst hat keine weitere operative Wirkung mehr und kann gestrichen werden.
Kategorien
Überholt / gegenstandslos
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Im Sprengel des Landesgerichtes Innsbruck wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2021 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Innsbruck errichtet. 26.03.2020 20011090 NOR40221650
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz