Übertragung von Aufgaben nach § 7 Abs. 1 Z 2 des Bundeshaushaltsgesetzes 2013
· V · BGBl. II Nr. 35/2020 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 105/2026 · in Kraft seit 2021-01-01
31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget · Gesamte Fassung im RIS ↗
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