Deregulierung, aber richtig

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65. Nachtrag zum Arzneibuch

· V · BGBl. II Nr. 384/2019 · in Kraft seit 2019-12-07

82/04 Apotheken, Arzneimittel · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
4Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Verordnung hat 2019 den 6. und 7. Nachtrag zur 9. Ausgabe des Europäischen Arzneibuches in Österreich in Kraft gesetzt und ältere Texte außer Kraft gesetzt. Damit hat sie ihre Aufgabe vollständig und unwiderruflich erfüllt. Heute (2026) gelten neuere Ausgaben und Nachträge des Europäischen Arzneibuches, die durch spätere österreichische Verordnungen in Kraft gesetzt wurden und diese Texte ersetzen. Die Verordnung ist gegenstandslos geworden und kann ohne jede inhaltliche Wirkung gestrichen werden.

Kategorien

Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

§ 1 ↗ RIS

§ 1. Die deutschsprachige Fassung des sechsten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch, neunte Ausgabe 2017, Nachtrag 9.6, Amtliche österreichische Ausgabe, wird in Kraft gesetzt. 09.12.2019 20010839 NOR40219571

§ 2 ↗ RIS

§ 2. Die Monographien und Texte des fünften Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch, neunte Ausgabe 2017, Nachtrag 9.5, sowie die Monographien und Texte des Österreichischen Arzneibuches, die jeweils durch Vorschriften des sechsten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch, neunte Ausgabe 2017, Nachtrag 9.6, ersetzt werden, werden außer Kraft gesetzt. 09.12.2019 20010839 NOR40219572

§ 3 ↗ RIS

§ 3. Die deutschsprachige Fassung des siebten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch, neunte Ausgabe 2017, Nachtrag 9.7, Amtliche österreichische Ausgabe, wird in Kraft gesetzt. 09.12.2019 20010839 NOR40219573

§ 4 ↗ RIS

§ 4. Die Monographien und Texte des sechsten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch, neunte Ausgabe 2017, Nachtrag 9.6, sowie die Monographien und Texte des Österreichischen Arzneibuches, die jeweils durch Vorschriften des siebten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch, neunte Ausgabe 2017, Nachtrag 9.7, ersetzt werden, werden außer Kraft gesetzt. 09.12.2019 20010839 NOR40219574

§ 5 ↗ RIS

§ 5. Die §§ 1 und 2 treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung, die §§ 3 und 4 mit Ablauf des zweiten Tages nach der Kundmachung in Kraft. 09.12.2019 20010839 NOR40219575

KI-Analyse · 2026-07-16 · 6 §§ im Datensatz