Elektronische Übermittlung von Aufzeichnungen gemäß § 18 Abs. 12 des Umsatzsteuergesetzes 1994
· V · BGBl. II Nr. 377/2019 · in Kraft seit 2020-01-01
32/04 Steuern vom Umsatz · Gesamte Fassung im RIS ↗
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