Übereinkommen zwischen dem Bundesminister für Inneres der Republik Österreich und dem Minister für Innere Angelegenheiten des Haschemitischen Königreiches Jordanien
· Vertrag – Jordanien · BGBl. III Nr. 179/2019 · in Kraft seit 2018-09-01
49/11 Internationale Sicherheit · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
4Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Übereinkommen der Innenministerien regelt die Zusammenarbeit in inneren Angelegenheiten mit Jordanien. Legitime bilaterale Sicherheitskooperation.
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KI-Analyse · 2026-07-20 · 9 §§ im Datensatz