63. Nachtrag zum Arzneibuch
· V · BGBl. II Nr. 297/2019 · in Kraft seit 2019-10-10
82/04 Apotheken, Arzneimittel · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Die Verordnung setzte das Österreichische Arzneibuch in der Ausgabe 2019 in Kraft und hob die Ausgabe 2017 auf. Als einmaliger Umstellungsakt ist sie vollzogen. Das Arzneibuchgesetz 2012 bildet die fortlaufende Rechtsgrundlage; diese Verordnung selbst hat keine eigenständige operative Wirkung mehr.
Kategorien
Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt
Belegende Paragraphen
§ 1 ↗ RIS
§ 1. Das Österreichische Arzneibuch, Amtliche Ausgabe 2019, wird in Kraft gesetzt. 11.10.2019 20010775 NOR40218368
§ 2 ↗ RIS
§ 2. Das Österreichische Arzneibuch, Amtliche Ausgabe 2017, wird außer Kraft gesetzt. 11.10.2019 20010775 NOR40218369
KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz