Deregulierung, aber richtig

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Übertragung des Betriebs und der Weiterentwicklung von bestimmten in den Wirkungsbereich des Bundeskanzleramts fallenden IT-Verfahren an die Bundesrechenzentrum GmbH

· V · BGBl. II Nr. 295/2019 · in Kraft seit 2019-01-01

14/01 Verwaltungsorganisation · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
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Begründung

§3 dieser Verordnung gibt der BRZ GmbH die datenschutzrechtliche Ermächtigung, im Zusammenhang mit den beauftragten IT-Aufgaben personenbezogene Daten zu verarbeiten. Unter der DSGVO ist eine gesetzliche Grundlage für die Datenverarbeitung im öffentlichen Bereich notwendig; §3 erfüllt diese Funktion dauerhaft. Die Übertragung der IT-Systeme in §§1–2 war zwar ein einmaliger Akt, §3 aber hat laufenden Charakter.

Kategorien

Belegende Paragraphen

§ 1 ↗ RIS

§ 1. Die Bundesrechenzentrum GmbH wird mit dem Betrieb und der Weiterentwicklung jener IT-Verfahren betraut, die bisher von der Bundesrechenzentrum GmbH betrieben und weiterentwickelt wurden und zum Bundesministerium für Finanzen gehört haben und durch die Änderung des Bundesministeriengesetz 1986, BGBl. Nr. 76/1986 idF BGBl. I Nr. 164/2017, nunmehr zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramts gehören. Das sind insbesondere IKT-Lösungen und IT-Verfahren für das Personalmanagement des Bundes (im Sinne und im Umfang § 44a BHG 2013), Smart-Data Anwendungen und Basiskomponenten, sowie die zum Betrieb genutzten Portal-, Cloud- und IKT-Lösungen. Portal-Lösung, Cloud-Lösung 15.10.2019 20010774 NOR40218363

§ 2 ↗ RIS

§ 2. Weiters wird die Bundesrechenzentrum GmbH mit der Entwicklung und dem Betrieb folgender IKT-Lösungen und IT-Verfahren betraut: Kunstarchiv, Kulturgut-Datenbank, Internetauftritt, Portal-Lösung, Cloud-Lösung 15.10.2019 20010774 NOR40218364

§ 3 — personenbezogene Daten besonderer Kategorien ↗ RIS

personenbezogene Daten besonderer Kategorien § 3. Die BRZ GmbH wird damit betraut, im Zusammenhang mit der Erbringung der beauftragten IT-Aufgaben angemessene, dem Stand der Technik entsprechende Datensicherheitsmaßnahmen zu ergreifen. Die BRZ GmbH ist zu diesem Zweck auch ermächtigt, personenbezogene Daten einschließlich besonderer Kategorien personenbezogener Daten zu verarbeiten, sofern dies für die Durchführung der Datensicherheitsmaßnahmen erforderlich ist. Die BRZ GmbH sieht in diesem Zusammenhang angemessene und spezifische Maßnahmen zur Wahrung der Grundrechte und Interessen der betroffenen Personen vor. 15.10.2019 20010774 NOR40218365

KI-Analyse · 2026-07-17 · 5 §§ im Datensatz