Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2018
· BG · BGBl. I Nr. 90/2019 · in Kraft seit 2019-10-05
31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Dieses Bundesgesetz erteilt die parlamentarische Genehmigung für den Bundesrechnungsabschluss des Jahres 2018. Dieser einmalige Genehmigungsakt ist seit Jahren vollzogen. Das Gesetz hat keinerlei operative Wirkung mehr und kann aus dem Rechtsbestand gelöscht werden.
Kategorien
Überholt / gegenstandslos
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Dem vom Rechnungshof dem Nationalrat vorgelegten Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2018 wird die Genehmigung erteilt. 04.10.2019 20010772 NOR40218118
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz