Errichtung einer weiteren Notarstelle in Wiener Neustadt
· V · BGBl. II Nr. 252/2019 · in Kraft seit 2019-08-24
27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Die Verordnung hat mit Wirkung vom 1. Februar 2021 eine weitere Notarstelle in Wiener Neustadt errichtet. Der Errichtungsakt ist vollzogen und die Verordnung hat darüber hinaus keine operative Wirkung mehr. Sie kann ersatzlos aufgehoben werden.
Kategorien
Überholt / gegenstandslos
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Im Sprengel des Landesgerichtes Wiener Neustadt wird mit Wirksamkeit vom 1. Februar 2021 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Wiener Neustadt errichtet. 23.08.2019 20010749 NOR40217166
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz