Errichtung einer weiteren Notarstelle in Mödling
· V · BGBl. II Nr. 251/2019 · in Kraft seit 2019-08-24
27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Die Verordnung hat mit Wirkung vom 1. Februar 2021 eine neue Notarstelle in Mödling errichtet. Dieser einmalige Rechtsakt ist seit Jahren vollzogen und die Stelle besteht weiter. Die Verordnung hat keine weitere operative Wirkung und kann als erledigt aus dem Rechtsbestand gestrichen werden.
Kategorien
Überholt / gegenstandslos
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Im Sprengel des Landesgerichtes Wiener Neustadt wird mit Wirksamkeit vom 1. Februar 2021 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Mödling errichtet. 23.08.2019 20010748 NOR40217164
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz