Errichtung einer weiteren Notarstelle in Baden
· V · BGBl. II Nr. 250/2019 · in Kraft seit 2019-08-24
27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Diese Verordnung hat mit Wirkung vom 1. Februar 2022 eine neue Notarstelle in Baden errichtet. Der einmalige Errichtungsakt ist damit seit Jahren vollzogen; die Stelle besteht fortan auf Grundlage der Notariatsordnung weiter. Die Verordnung selbst hat über diesen Errichtungsakt hinaus keine operative Wirkung mehr und ist gegenstandslos.
Kategorien
Überholt / gegenstandslos
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Im Sprengel des Landesgerichtes Wiener Neustadt wird mit Wirksamkeit vom 1. Februar 2022 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Baden errichtet. 23.08.2019 20010747 NOR40217162
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz