Deregulierung, aber richtig

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Errichtung einer weiteren Notarstelle in Baden

· V · BGBl. II Nr. 250/2019 · in Kraft seit 2019-08-24

27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Verordnung hat mit Wirkung vom 1. Februar 2022 eine neue Notarstelle in Baden errichtet. Der einmalige Errichtungsakt ist damit seit Jahren vollzogen; die Stelle besteht fortan auf Grundlage der Notariatsordnung weiter. Die Verordnung selbst hat über diesen Errichtungsakt hinaus keine operative Wirkung mehr und ist gegenstandslos.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Im Sprengel des Landesgerichtes Wiener Neustadt wird mit Wirksamkeit vom 1. Februar 2022 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Baden errichtet. 23.08.2019 20010747 NOR40217162

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz