Deregulierung, aber richtig

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VfGH-Aufhebung Wortfolge in einer Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

· K · BGBl. II Nr. 234/2019 · in Kraft seit 2019-08-07

10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Kundmachung teilt lediglich mit, dass der Verfassungsgerichtshof eine bestimmte Wortfolge in einer alten Straßenverkehrsverordnung als gesetzwidrig aufgehoben hat. Der Rechtsakt ist damit vollständig erledigt und hat keine weitere operative Wirkung mehr. Er kann ersatzlos aus dem Rechtsbestand gestrichen werden.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Die Wortfolge „und auf der Richtungsfahrbahn Wien von km 172,275 bis km 167,598“ der Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie vom 17. Mai 2013, GZ. BMVIT138.002/0008-IV/ST5/2013, wird als gesetzwidrig aufgehoben. 06.08.2019 20010738 NOR40216985

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz