VfGH-Aufhebung Wortfolge in einer Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie
· K · BGBl. II Nr. 234/2019 · in Kraft seit 2019-08-07
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Kundmachung teilt lediglich mit, dass der Verfassungsgerichtshof eine bestimmte Wortfolge in einer alten Straßenverkehrsverordnung als gesetzwidrig aufgehoben hat. Der Rechtsakt ist damit vollständig erledigt und hat keine weitere operative Wirkung mehr. Er kann ersatzlos aus dem Rechtsbestand gestrichen werden.
Kategorien
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Die Wortfolge „und auf der Richtungsfahrbahn Wien von km 172,275 bis km 167,598“ der Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie vom 17. Mai 2013, GZ. BMVIT138.002/0008-IV/ST5/2013, wird als gesetzwidrig aufgehoben. 06.08.2019 20010738 NOR40216985
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz