Deregulierung, aber richtig

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Errichtung einer Notarstelle in Wien-Leopoldstadt

· V · BGBl. II Nr. 160/2019 · in Kraft seit 2019-06-18

27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Verordnung errichtete mit 1. Dezember 2019 eine neue Notarstelle in Wien-Leopoldstadt. Dieser einmalige Errichtungsakt ist längst vollzogen; die Notarstelle besteht heute und wird durch das laufende Notariatsrecht geregelt. Die Errichtungsverordnung selbst hat keine fortlaufende Regelungswirkung mehr und kann gestrichen werden.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien wird mit Wirksamkeit vom 1. Dezember 2019 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Wien-Leopoldstadt errichtet. 17.06.2019 20010678 NOR40215278

§ 0 ↗ RIS

Verordnung des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz über die Errichtung einer Notarstelle in Wien-Leopoldstadt StF: BGBl. II Nr. 160/2019 Auf Grund des § 9 Notariatsordnung, RGBl. Nr. 75/1871, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 71/2018, wird verordnet: 17.06.2019 20010678 NOR40215279

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz