Deregulierung, aber richtig

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Vorzeitige Beendigung der XXVI. Gesetzgebungsperiode des Nationalrates

· BG · BGBl. I Nr. 52/2019 · in Kraft seit 2019-07-03

10/03 Nationalrat, Bundesrat · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
2Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Dieses Bundesgesetz löste die XXVI. Gesetzgebungsperiode des Nationalrates gemäß Art. 29 Abs. 2 B-VG auf. Die Auflösung trat am 3. Juli 2019 in Kraft und wurde vollständig vollzogen; seither fanden Neuwahlen statt und mehrere neue Gesetzgebungsperioden haben begonnen. Das Gesetz hat seinen einmaligen Zweck erfüllt und ist vollständig gegenstandslos.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

Art. 1 — Artikel I ↗ RIS

Artikel I Der Nationalrat wird gemäß Art. 29 Abs. 2 B-VG vor Ablauf der XXVI. Gesetzgebungsperiode aufgelöst. 21.10.2025 20010676 NOR40215266

Art. 3 — Artikel III ↗ RIS

Artikel III Dieses Bundesgesetz tritt mit 3. Juli 2019 in Kraft. 21.10.2025 20010676 NOR40215268

KI-Analyse · 2026-07-17 · 4 §§ im Datensatz