Deregulierung, aber richtig

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Erlassung einer Mustergeschäftsordnung für die Hauptversammlung

· V · BGBl. II Nr. 84/2019 · in Kraft seit 2019-04-01

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
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Begründung

Die Verordnung erlässt eine Mustergeschäftsordnung für die Hauptversammlung der Sozialversicherungsträger auf Grundlage von ASVG §456a. Die Hauptversammlung ist ein gesetzlich vorgesehenes Selbstverwaltungsorgan; die Mustergeschäftsordnung schafft einheitliche Mindeststandards für die demokratische Mitbestimmung in der Sozialversicherung. Es besteht ein nachvollziehbarer Regelungsbedarf.

Kategorien

Belegende Paragraphen

§ 1 — Geltungsbereich ↗ RIS

Geltungsbereich § 1. Die dieser Verordnung als Anlage angeschlossene Mustergeschäftsordnung gilt für die Tätigkeit der Hauptversammlungen der Sozialversicherungsträger. 02.04.2019 20010614 NOR40213765

§ 3 — Wirksamkeitsbeginn ↗ RIS

Wirksamkeitsbeginn § 3. Diese Verordnung tritt mit 1. April 2019 in Kraft. 02.04.2019 20010614 NOR40213767

KI-Analyse · 2026-07-17 · 5 §§ im Datensatz