Abkommen über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Kroatien)
· Vertrag – Kroatien · BGBl. III Nr. 31/2019 · in Kraft seit 2019-04-01
49/08 Amtshilfe, Zustellung von Schriftstücken · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
4Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Abkommen regelt den Schutz ausgetauschter Verschlusssachen; ein bilateraler Sicherheitszweck, der durch EU-Recht nicht verdrängt wird und keine inländische Freiheit beschränkt.
Kategorien
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