Deregulierung, aber richtig

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Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens – Kundmachung von Änderungen

· V · BGBl. III Nr. 17/2019 · in Kraft seit 2019-03-07

18 Kundmachungswesen; 29/07 Gewerblicher Rechtsschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Verordnung ordnete an, dass bestimmte Änderungen der PCT-Ausführungsordnung in der Bibliothek des Österreichischen Patentamts aufgelegt werden. Die betreffenden Änderungen traten bereits am 1. Juli 2019 in Kraft; der Auflageakt wurde vollzogen. Die Verordnung hat keine fortlaufende Regelungswirkung und ist gegenstandslos.

Kategorien

Überholt / gegenstandslosReine Bürokratie

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Die Kundmachung des Beschlusses der Versammlung des Verbandes für die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens vom 2. Oktober 2018, mit dem die Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (BGBl. Nr. 348/1979 idF BGBl. III Nr. 132/2002, zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 28/2018) mit Wirkung ab dem 1. Juli 2019 geändert wird, hat dadurch zu erfolgen, dass dieser Beschluss in der Bibliothek des Österreichischen Patentamtes zur öffentlichen Einsicht aufgelegt wird. 08.03.2019 20010597 NOR40213512

§ 0 ↗ RIS

Verordnung des Bundeskanzlers betreffend die Kundmachung von Änderungen der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens StF: BGBl. III Nr. 17/2019 Auf Grund des § 5 Abs. 1 Z 6 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 2004 (BGBlG), BGBl. I Nr. 100/2003 idgF, wird verordnet: 08.03.2019 20010597 NOR40213513

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz