Rechtspersönlichkeit von Gemeinden und Einrichtungen der Evangelischen Kirche A.B., H.B. und A. und H.B.
· K · BGBl. II Nr. 65/2019 · in Kraft seit 2019-03-06
74/01 Gesetzliche Anerkennung, äußere Rechtsverhältnisse · Gesamte Fassung im RIS ↗
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