Deregulierung, aber richtig

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Zusammenarbeit im Bereich der grenzüberschreitenden Sicherung des Luftraums gegen nichtmilit. Bedrohungen aus der Luft – DV (Schweiz)

· Vertrag – Schweiz · BGBl. III Nr. 16/2019 · in Kraft seit 2019-02-01

19/10 Friedenssicherung · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Durchführungsvereinbarung zur grenzüberschreitenden Luftraumsicherung mit der Schweiz. Technische Umsetzung der Verteidigungskooperation; keine Bürgerfreiheit betroffen.

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