Abkommen über Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Bildung, Wissenschaft, der Jugend und des Sports (Bosnien-Herzegowina)
· Vertrag – Bosnien-Herzegowina · BGBl. III Nr. 1/2019 · in Kraft seit 2019-01-01
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik) · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Abkommen ueber Zusammenarbeit in Kultur, Bildung, Wissenschaft, Jugend und Sport dient dem legitimen kulturellen Austausch und beschraenkt keine inlaendischen Freiheiten.
Kategorien
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KI-Analyse · 2026-07-20 · 13 §§ im Datensatz