Wahltage der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen 2019
· BG · BGBl. I Nr. 10/2019 · in Kraft seit 2019-01-16
72/14 Hochschülerschaft · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Dieses Bundesgesetz regelte ausschließlich, dass die Hochschülerschaftswahlen im Jahr 2019 auch von Montag bis Mittwoch einer Woche durchgeführt werden durften. Die Wahlen von 2019 fanden statt und sind längst Geschichte; das Gesetz hat seit Ende 2019 keinerlei rechtliche Wirkung mehr. Es kann ersatzlos aufgehoben werden.
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Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Bundesgesetz über die Wahltage der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen 2019 StF: BGBl. I Nr. 10/2019 (NR: GP XXVI IA 499/A AB 446 S. 55. BR: AB 10110 S. 888.) Der Nationalrat hat beschlossen: 21.01.2019 20010552 NOR40211692
§ 1 ↗ RIS
§ 1. Die Wahlen in sämtliche Organe der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft, der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften und in die Hochschulvertretungen und Studienvertretungen an Bildungseinrichtungen, an denen keine Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft eingerichtet ist, können im Jahr 2019, abweichend von § 43 Abs. 2 erster Satz des Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetzes 2014 – HSG 2014, auch von Montag bis Mittwoch einer Woche durchgeführt werden. Hochschülerinnenschaft 21.01.2019 20010552 NOR40211691
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz