Übereinkommen über die zentrale Zollabwicklung hinsichtlich der Aufteilung der nationalen Erhebungskosten
· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 209/2018 · in Kraft seit 2019-01-16
39/11 EU-Haushaltsrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
8Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Uebereinkommen ueber die zentrale Zollabwicklung und die Aufteilung der Erhebungskosten der EU-Eigenmittel; technische zwischenstaatliche Finanzkoordinierung.
Kategorien
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KI-Analyse · 2026-07-20 · 11 §§ im Datensatz