Deregulierung, aber richtig

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Abkommen über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Mazedonien)

· Vertrag – Mazdeonien · BGBl. III Nr. 224/2018 · in Kraft seit 2019-01-01

49/08 Amtshilfe, Zustellung von Schriftstücken · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Abkommen regelt den gegenseitigen Schutz eingestufter Informationen mit Nordmazedonien und dient einem legitimen Sicherheitszweck. Es belastet weder Bürger noch Unternehmen.

Kategorien

Belegende Paragraphen

Art. 1 — DEFINITIONEN ↗ RIS

ARTIKEL 1 DEFINITIONEN Für die Zwecke dieses Abkommens bedeutet: 18.01.2019 20010547 NOR40211442

KI-Analyse · 2026-07-20 · 17 §§ im Datensatz