Deregulierung, aber richtig

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Zusammenarbeit im Bereich der grenzüberschreitenden Sicherung des Luftraums gegen nichtmilitärische Bedrohungen aus der Luft (Schweiz)

· Vertrag – Schweiz · BGBl. III Nr. 214/2018 · in Kraft seit 2019-02-01

19/10 Friedenssicherung · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Abkommen über die grenzüberschreitende Sicherung des Luftraums gegen nichtmilitärische Bedrohungen mit der Schweiz. Sicherheits- und Verteidigungskooperation ohne Inlandsbelastung für Bürger.

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