Montrealer Protokoll über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen – Kundmachung durch Auflage
· V · BGBl. III Nr. 182/2012 · in Kraft seit 2012-12-18
18 Kundmachungswesen; 89/07 Umweltschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Verordnung regelte 2012 die einmalige Auflage der Anlage-C-Anpassungstexte des Montrealer Protokolls im damaligen Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft. Der Auflageakt ist längst vollzogen und das Ministerium existiert nicht mehr unter diesem Namen. Es gibt keine fortlaufende Regelungswirkung.
Kategorien
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Die Anpassungen der Anlage C zum Montrealer Protokoll über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen (BGBl. III Nr. 179/2012), sind hinsichtlich der authentischen Textfassungen in arabischer, chinesischer, französischer, russischer und spanischer Sprache dadurch kundzumachen, dass diese im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt werden. 26.11.2019 20010477 NOR40209891
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz