Montrealer Protokoll über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen – Kundmachung durch Auflage
· V · BGBl. Nr. 642/1996 · in Kraft seit 1996-11-27
18 Kundmachungswesen; 89/07 Umweltschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Verordnung verfügte, dass Anpassungstexte des Montrealer Protokolls im Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie aufgelegt werden. Diese einmalige Veröffentlichungspflicht wurde längst erfüllt, das Ministerium existiert unter diesem Namen nicht mehr. Es gibt keinen fortlaufenden Regelungsgehalt; die Verordnung kann ersatzlos gestrichen werden.
Kategorien
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Die Anpassungen zum Montrealer Protokoll über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen (BGBl. Nr. 641/1996) sind hinsichtlich der authentischen Textfassungen in arabischer, chinesischer, französischer, russischer und spanischer Sprache dadurch kundzumachen, daß diese im Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt werden. 26.11.2019 20010474 NOR40209885
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz