Deregulierung, aber richtig

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Montrealer Protokoll über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen – Kundmachung durch Auflage

· V · BGBl. Nr. 216/1996 · in Kraft seit 1996-05-10

18 Kundmachungswesen; 89/07 Umweltschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Verordnung ordnete lediglich an, dass bestimmte fremdsprachige Texte des Montrealer Protokolls im damaligen Bundesministerium für Umwelt zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt werden. Diese einmalige Veröffentlichungspflicht wurde längst erfüllt, das genannte Ministerium existiert unter diesem Namen nicht mehr. Ein fortlaufender Regelungsgehalt ist nicht vorhanden; die inhaltlichen Verpflichtungen des Protokolls werden durch späteres EU-Recht abgedeckt. Die Verordnung ist vollständig gegenstandslos.

Kategorien

Überholt / gegenstandslosReine Bürokratie

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Die Anpassungen des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen (BGBl. Nr. 217/1996), sind hinsichtlich der authentischen Textfassungen in arabischer, chinesischer, französischer, russischer und spanischer Sprache dadurch kundzumachen, daß diese im Bundesministerium für Umwelt zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt werden. 26.11.2019 20010473 NOR40209883

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz