Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens – Kundmachung von Änderungen
· V · BGBl. Nr. 400/1993 · in Kraft seit 1993-06-23
18 Kundmachungswesen; 29/07 Gewerblicher Rechtsschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Verordnung aus dem Jahr 1993 regelte die Kundmachung einer PCT-Änderung durch Auflage im Österreichischen Patentamt. Dieser einmalige Auftrag ist seit über 30 Jahren vollzogen; die Inhalte sind längst digital abrufbar. Die Verordnung ist gegenstandslos und zu streichen.
Kategorien
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Die Kundmachung des Beschlusses der Versammlung des Verbandes für die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens vom 29. September 1992, mit dem die Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (BGBl. Nr. 348/1979 idF BGBl. Nr. 525/1984, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 193/1992) geändert wird, hat dadurch zu erfolgen, daß dieser Beschluß im Österreichischen Patentamt (1014 Wien, Kohlmarkt 8 —10) zur Einsichtnahme während der Amtsstunden aufgelegt wird. 04.12.2018 20010448 NOR40209808
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz