Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens – Kundmachung von Änderungen
· V · BGBl. Nr. 193/1992 · in Kraft seit 1992-04-15
18 Kundmachungswesen; 29/07 Gewerblicher Rechtsschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Verordnung aus dem Jahr 1992 regelte die Kundmachung von PCT-Vertragsänderungen durch Auflage im Patentamt. Der Informationsauftrag ist seit Jahrzehnten erfüllt; die betreffenden Vertragstexte sind heute über die WIPO online zugänglich. Die Verordnung hat keine weitere Funktion und kann gestrichen werden.
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Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Die Kundmachung der Beschlüsse der Versammlung des Internationalen Verbandes für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens vom 12. Juli 1991 und vom 2. Oktober 1991, mit denen die Ausführungsordnung und die Gebührenordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (BGBl. Nr. 348/1979, in der Fassung BGBl. Nr. 526/1984) geändert werden, hat dadurch zu erfolgen, daß diese Beschlüsse im Österreichischen Patentamt (1014 Wien, Kohlmarkt 8 —10) zur Einsichtnahme während der Amtsstunden aufgelegt werden. 04.12.2018 20010447 NOR40209806
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz