Deregulierung, aber richtig

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Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens – Kundmachung von Änderungen

· V · BGBl. Nr. 526/1984 · in Kraft seit 1984-12-22

18 Kundmachungswesen; 29/07 Gewerblicher Rechtsschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
4Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Verordnung aus dem Jahr 1984 ordnete an, dass Änderungen der PCT-Ausführungsordnung durch Auflage im Patentamt zugänglich zu machen sind. Dieser einmalige Auftrag ist seit über 40 Jahren vollzogen; die Inhalte sind digital weltweit abrufbar. Die Verordnung ist vollständig gegenstandslos.

Kategorien

Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetztReine Bürokratie

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Die Kundmachung der Beschlüsse der Versammlung des Internationalen Verbandes für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens vom 3. Feber 1984 und vom 28. September 1984, mit denen die Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (BGBl. Nr. 348/1979 in der Fassung BGBl. Nr. 525/1984) geändert wird, hat dadurch zu erfolgen, daß diese Beschlüsse im Österreichischen Patentamt (1010 Wien, Kohlmarkt 8—10) zur Einsicht während der Amtsstunden aufgelegt werden. 04.12.2018 20010446 NOR40209804

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz