Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens – Kundmachung von Änderungen
· V · BGBl. Nr. 349/1979 · in Kraft seit 1979-08-10
18 Kundmachungswesen; 29/07 Gewerblicher Rechtsschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Verordnung aus dem Jahr 1979 ordnete an, dass Änderungen der Ausführungsordnung zum PCT durch Auflage im Österreichischen Patentamt kundzumachen sind. Dieser einmalige Informationsauftrag ist seit Jahrzehnten erfüllt; die betreffenden Vertragsänderungen sind heute über die WIPO-Website weltweit frei abrufbar. Die Verordnung hat keine weitere Regelungsfunktion und ist zu streichen.
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Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Die Kundmachung der Beschlüsse der Versammlung des Internationalen Verbandes für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens vom 3. Oktober 1978 und vom 1. Mai 1979, mit denen die Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens geändert wird, hat dadurch zu erfolgen, daß diese Beschlüsse im Österreichischen Patentamt (Wien 1., Kohlmarkt 8—10) zur Einsicht während der Amtsstunden aufgelegt werden. 04.12.2018 20010443 NOR40209799
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz