Deregulierung, aber richtig

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Verlängerung der Frist zur Geltendmachung von Rückstellungsansprüchen nach dem Sechsten Rückstellungsgesetz

· V · BGBl. Nr. 186/1953 · in Kraft seit 1953-12-31

13/02 Vermögensrechtliche Kriegsfolgen · Gesamte Fassung im RIS ↗

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