Errichtung einer Notarstelle in Seekirchen am Wallersee
· V · BGBl. Nr. 690/1986 · in Kraft seit 1986-12-24
27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Diese Verordnung errichtete mit Wirkung vom 1. Juli 1987 eine Notarstelle in Seekirchen am Wallersee. Der Errichtungsakt ist seit fast 40 Jahren abgeschlossen; die Verordnung hat seither keine eigenständige Regelungsfunktion mehr. Sie kann ohne jeden praktischen Effekt gestrichen werden.
Kategorien
Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Im Sprengel des Landesgerichtes Salzburg wird mit Wirksamkeit vom 1. Juli 1987 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Seekirchen am Wallersee errichtet. 20.11.2018 20010424 NOR40209466
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz