Deregulierung, aber richtig

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Errichtung einer Notarstelle in Seekirchen am Wallersee

· V · BGBl. Nr. 690/1986 · in Kraft seit 1986-12-24

27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Verordnung errichtete mit Wirkung vom 1. Juli 1987 eine Notarstelle in Seekirchen am Wallersee. Der Errichtungsakt ist seit fast 40 Jahren abgeschlossen; die Verordnung hat seither keine eigenständige Regelungsfunktion mehr. Sie kann ohne jeden praktischen Effekt gestrichen werden.

Kategorien

Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Im Sprengel des Landesgerichtes Salzburg wird mit Wirksamkeit vom 1. Juli 1987 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Seekirchen am Wallersee errichtet. 20.11.2018 20010424 NOR40209466

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz