Errichtung einer Notarstelle in Hopfgarten im Brixental
· V · BGBl. Nr. 644/1986 · in Kraft seit 1986-12-06
27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Diese Verordnung errichtete mit Wirkung vom 1. Jänner 1987 eine Notarstelle in Hopfgarten im Brixental. Der einmalige Gründungsakt ist seit fast 40 Jahren vollzogen; die Verordnung entfaltet keine weitere Regelungswirkung. Sie ist gegenstandslos und kann ersatzlos gestrichen werden.
Kategorien
Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Im Sprengel des Landesgerichtes Innsbruck wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1987 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Hopfgarten im Brixental errichtet. 10.04.2026 20010423 NOR40209464
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz