Deregulierung, aber richtig

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Errichtung einer Notarstelle in Hopfgarten im Brixental

· V · BGBl. Nr. 644/1986 · in Kraft seit 1986-12-06

27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Verordnung errichtete mit Wirkung vom 1. Jänner 1987 eine Notarstelle in Hopfgarten im Brixental. Der einmalige Gründungsakt ist seit fast 40 Jahren vollzogen; die Verordnung entfaltet keine weitere Regelungswirkung. Sie ist gegenstandslos und kann ersatzlos gestrichen werden.

Kategorien

Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Im Sprengel des Landesgerichtes Innsbruck wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1987 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Hopfgarten im Brixental errichtet. 10.04.2026 20010423 NOR40209464

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz