Deregulierung, aber richtig

← Alle Gesetze

Errichtung einer achten Notarstelle in der Landeshauptstadt Salzburg

· V · BGBl. Nr. 194/1986 · in Kraft seit 1986-04-12

27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Verordnung errichtete mit Wirkung vom 1. Jänner 1987 eine achte Notarstelle in der Landeshauptstadt Salzburg. Der Errichtungsakt ist seit fast 40 Jahren vollzogen; die Verordnung hat keine fortlaufende operative Wirkung mehr. Sie kann ersatzlos aus dem Rechtsbestand gestrichen werden.

Kategorien

Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Im Sprengel des Landesgerichtes Salzburg wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1987 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in der Landeshauptstadt Salzburg errichtet. 20.11.2018 20010422 NOR40209462

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz