Errichtung einer achten Notarstelle in der Landeshauptstadt Salzburg
· V · BGBl. Nr. 194/1986 · in Kraft seit 1986-04-12
27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Diese Verordnung errichtete mit Wirkung vom 1. Jänner 1987 eine achte Notarstelle in der Landeshauptstadt Salzburg. Der Errichtungsakt ist seit fast 40 Jahren vollzogen; die Verordnung hat keine fortlaufende operative Wirkung mehr. Sie kann ersatzlos aus dem Rechtsbestand gestrichen werden.
Kategorien
Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Im Sprengel des Landesgerichtes Salzburg wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1987 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in der Landeshauptstadt Salzburg errichtet. 20.11.2018 20010422 NOR40209462
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz