Errichtung von zwei Notarstellen in Wien-Donaustadt
· V · BGBl. Nr. 534/1985 · in Kraft seit 1985-12-21
27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Diese Verordnung errichtete zwei Notarstellen in Wien-Donaustadt mit Wirkung vom 1. Jänner 1986 und 1. Februar 1989. Beide Errichtungsakte sind seit Jahrzehnten vollzogen; die Verordnung hat keine weitere Regelungswirkung. Sie ist gegenstandslos und gehört gestrichen.
Kategorien
Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1986 und vom 1. Feber 1989 je eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Wien-Donaustadt errichtet. 20.11.2018 20010421 NOR40209460
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz