Deregulierung, aber richtig

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Errichtung von zwei Notarstellen in Wien-Donaustadt

· V · BGBl. Nr. 534/1985 · in Kraft seit 1985-12-21

27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Verordnung errichtete zwei Notarstellen in Wien-Donaustadt mit Wirkung vom 1. Jänner 1986 und 1. Februar 1989. Beide Errichtungsakte sind seit Jahrzehnten vollzogen; die Verordnung hat keine weitere Regelungswirkung. Sie ist gegenstandslos und gehört gestrichen.

Kategorien

Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1986 und vom 1. Feber 1989 je eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Wien-Donaustadt errichtet. 20.11.2018 20010421 NOR40209460

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz