Deregulierung, aber richtig

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Errichtung einer dritten Notarstelle in Wr. Neustadt

· V · BGBl. Nr. 145/1984 · in Kraft seit 1984-04-06

27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Verordnung errichtete mit Wirkung vom 1. Juni 1984 eine dritte Notarstelle in Wiener Neustadt. Der einmalige Errichtungsakt ist seit mehr als 40 Jahren abgeschlossen; die Verordnung regelt nichts Fortlaufendes mehr. Sie kann ersatzlos aus dem Rechtsbestand entfernt werden.

Kategorien

Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Im Sprengel des Kreisgerichtes Wr. Neustadt wird mit Wirksamkeit vom 1. Juni 1984 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Wr. Neustadt errichtet. 20.11.2018 20010420 NOR40209458

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz