Errichtung einer dritten Notarstelle in Wr. Neustadt
· V · BGBl. Nr. 145/1984 · in Kraft seit 1984-04-06
27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Diese Verordnung errichtete mit Wirkung vom 1. Juni 1984 eine dritte Notarstelle in Wiener Neustadt. Der einmalige Errichtungsakt ist seit mehr als 40 Jahren abgeschlossen; die Verordnung regelt nichts Fortlaufendes mehr. Sie kann ersatzlos aus dem Rechtsbestand entfernt werden.
Kategorien
Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Im Sprengel des Kreisgerichtes Wr. Neustadt wird mit Wirksamkeit vom 1. Juni 1984 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Wr. Neustadt errichtet. 20.11.2018 20010420 NOR40209458
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz