Deregulierung, aber richtig

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Errichtung einer dritten Notarstelle in St. Pölten

· V · BGBl. Nr. 39/1984 · in Kraft seit 1984-01-25

27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Verordnung errichtete mit Wirkung vom 1. April 1984 eine dritte Notarstelle in St. Pölten. Der Gründungsakt ist seit über 40 Jahren vollzogen und die Verordnung hat seitdem keine weitere operative Funktion. Sie ist gegenstandslos und kann ohne Auswirkungen gestrichen werden.

Kategorien

Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Im Sprengel des Kreisgerichtes St. Pölten wird mit Wirksamkeit vom 1. April 1984 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in St. Pölten errichtet. 20.11.2018 20010419 NOR40209456

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz