Errichtung einer dritten Notarstelle in St. Pölten
· V · BGBl. Nr. 39/1984 · in Kraft seit 1984-01-25
27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Diese Verordnung errichtete mit Wirkung vom 1. April 1984 eine dritte Notarstelle in St. Pölten. Der Gründungsakt ist seit über 40 Jahren vollzogen und die Verordnung hat seitdem keine weitere operative Funktion. Sie ist gegenstandslos und kann ohne Auswirkungen gestrichen werden.
Kategorien
Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Im Sprengel des Kreisgerichtes St. Pölten wird mit Wirksamkeit vom 1. April 1984 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in St. Pölten errichtet. 20.11.2018 20010419 NOR40209456
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz